“Vom 1. März bis zum 30. September 2020 waren Unternehmen, deren Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhte und die Aussichten darauf hatten, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, von der Insolvenzantragspflicht befreit. Auch bei Insolvenzanträgen, die von Gläubigerseite gestellt werden, wurde vorausgesetzt, dass der Eröffnungsgrund bereits am 1. März 2020, also vor der Corona-Pandemie, vorlag. Seit dem 1. Oktober ist ein Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtend, bei Überschuldung gilt die Befreiung zunächst weiterhin bis Jahresende.”
– statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 394, 8. Oktober 2020

Oben stehende Grafik zeigt, dass sich die aktuelle Pandemie und damit verbunden die wirtschaftliche Krise bisher nicht in steigenden Insolvenzzahlen von Unternehmen widerspiegelt. Die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht hat dazu geführt, dass in jüngster Vergangenheit weit weniger Insolvenzen angemeldet wurden, als in dem jeweiligen Zeitraum üblich. Mit bundesweit 1369 Insolvenzen im Juli 2020, so das statistische Bundesamt in der Pressemitteilung Nr. 394 vom 08.10.2020, wurden 16,7% weniger Unternehmensinsolvenzen gemeldet als im gleichen Monat des Vorjahres. Im Vergleich zum September 2019 sank die Zahl in diesem September gar um 34,5%.
Da die entsprechende Regelung zum 30.09.2020 ausgelaufen ist, ist zukünftig mit einer deutlichen Steigerung der Insolvenzantragszahlen zu rechnen. Die genauen Auswirkungen werden sich in den kommenden Tagen und Wochen zeigen. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
Sollten Sie in der Vergangenheit Krisenmerkmale in Ihrem Unternehmen festgestellt haben oder setzt Sie die aktuelle Situation zunehmend unter Druck, konsultieren Sie uns und wir erarbeiten gemeinsam ein Konzept für Sie und Ihr Unternehmen.
Aktuelles
verkürzte Restschuldbefreiung für Alle – ab dem 01.10.2020:
Aufgrund der gegenwärtigen Corona-Krise hat die Bundesregierung bereits im Sommer 2020 beschlossen, dass ab dem 1. Oktober die Restschuldbefreiung aller Schuldner auf 3 Jahre verkürzt wird. Das bedeutet für Sie: Alle Schuldner die nach dem 1. Oktober 2020 einen Insolvenzantrag gestellt haben, werden nach 3 Jahren von ihren Schulden befreit, unabhängig davon, ob 35 % Insolvenzforderungen getilgt worden sind.
Insolvenzantragspflicht in der Corona-Krise:
Grundsätzlich ist der Vertreter einer juristischen Person (z.B.: AG oder GmbH) zur Stellung des Insolvenzantrags verpflichtet.
Durch das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVInsAG) wurde die Antragspflicht rückwirkend zum 1. März 2020 bis vorerst zum 30.9.2020 ausgesetzt. Nun ist ein Gesetz in Kraft getreten, das die Insolvenzaussetzung bis zum 31.12.2020 verlängert.
Die Aussetzung der Antragspflicht setzt voraus, dass die Insolvenzreife auf den Auswirkungen der Corona-Krise beruht.
Die verlängerte Aussetzung bis zum 31.12.2020 gilt jedoch nur für Firmen, die aufgrund der Pandemie überschuldet sind. Das bedeutet, dass zahlungsunfähige Firmen ab dem 1.10.2020 wieder zur Stellung des Insolvenzantrags verpflichtet sind. Grund dafür ist folgendes: Bei überschuldeten Firmen besteht noch die Möglichkeit, die Insolvenz abzuwenden, wobei zahlungsunfähige Firmen ihre Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen können und die Insolvenz nicht mehr dauerhaft abzuwenden ist.
Durch die Aussetzungen soll verhindert werden, dass Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, nur, weil die zustehenden Staatshilfen nicht rechtzeitig ausgezahlt werden können.
Förderungen und Hilfen
Hier finden Sie die gängigsten Überbrückungshilfen und Förderungen durch den Bund und die Länder.
Für die von den Schließungen des Teil-Lockdowns stark betroffenen Selbstständigen und Firmen werden von der Bundesregierung außerordentliche Wirtschaftshilfen in Höhe von etwa 15 Milliarden Euro bereitgestellt. Im Rahmen der Novemberhilfe werden die Betroffenen mit Zuschüssen in Höhe von 75% ihres durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 unterstützt.
Antragsberechtigt sind nicht nur direkt betroffene Unternehmen, sondern auch mittelbar indirekt Betroffene, wenn sie regelmäßig 80% ihrer Umsätze in Zusammenarbeit mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen.
Die Antragsstellung ist ab sofort möglich und kann vereinfacht über die Plattform der Überbrückungshilfe durch Steuerberater, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Erste Abschlagszahlungen sind schon Ende des laufenden Monats möglich.
Zusätzlich versichert die Bundesregierung in einer Pressemitteilung vom 27.11.2020, dass im Rahmen der Dezemberhilfe diese Unterstützung verlängert wird und auch im Dezember Zuschüsse in Höhe von bis zu 75% des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat beantragt werden können. Die Antragsstellung hierfür wird derzeit vorbereitet.
1. KfW-Sonderprogramm 2020 Schnellkredit mit Haftungsfreistellung (078) – Für den Mittelstand
- Kriterien:
Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, mindestens seit 01/2019 am Markt;
Voraussetzung: Sie haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
- Finanzierungsform:
Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
– 100 % Risikoübernahme durch die KfW
– keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
– Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- siehe auch:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/Förderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/
2. KfW-Sonderprogramm 2020 KfW-Unternehmerkredit (037)
2.1. KfW-Sonderprogramm 2020 Unternehmerkredit KMU Unternehmerkredit (047)
- Kriterien:
– Mehr als 5 Jahre am Markt, große Unternehmen (037)
– Mehr als 5 Jahre am Markt, kleine und Mittlere Unternehmen (047) - Finanzierungsform:
– Kredit, Öffnung der Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit Risokoübernahmen von 80% (037)
– Kredit, Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für KMU von 90% (047)
- siehe auch:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/
3. KfW-Sonderprogramm 2020 Gründerkredit Universell ohne Haftungsfreistellung (073)
3.1. KfW-Sonderprogramm 2020 Gründerkredit Universell KMU ohne Haftungsfreistellung (074)
- Kriterien:
– Weniger als 5 Jahre am Markt, große Unternehmen (073)
– Weniger als 5 Jahre am Markt, KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) (074) - Finanzierungsform:
Kredit, es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert. - siehe auch:
– https://www.kfw.de/73
– https://www.kfw.de/74
4. KfW-Sonderprogramm 2020 Gründerkredit Universell HF mit Haftungsfreistellung (075)
4.1. KfW-Sonderprogramm 2020 Gründerkredit Universell KMU HF mit Haftungsfreistellung (076)
- Kriterien:
– Weniger als 5 Jahre am Markt, aber mehr als 3 Jahre, große Unternehmen (075)
– Weniger als 5 Jahre am Markt, aber mehr als 3 Jahre KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) (076) - Finanzierungsform:
Kredit
- siehe auch:
– https://www.kfw.de/75
– https://www.kfw.de/76
5. KfW-Sonderprogramm 2020 Schnellkredit mit Haftungsfreistellung (078)
- Kriterien:
Unternehmen mit mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten - Finanzierungsform:
Darlehen
- siehe auch:
https://www.kfw.de/078
6. Beteiligung Start-ups / kleine Unternehmen (Corona)
- Kriterien:
Start-ups und kleine Unternehmen
- Finanzierungsform:
Beteiligung
- siehe auch:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/Start-ups.html
7. Digital jetzt
- Kriterien:
– Modul 1: Investitionen in digitale Technologie (insbesondere Hard- und Software, Pozesse, sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
und/oder
– Modul 2: Qualifikation der Mitarbeiter im Hinblick auf Digitalisierung (nur durch zertifizierte Anbieter)
(insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. - Finanzierungsform:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen wird die Förderquote für alle bis zum 30. Juni 2021 eingehenden Anträge auf bis zu 50 Prozent plus berechtigter Bonusprozentpunkte festgelegt. Für ab dem 1. Juli 2021 eingehende Anträge ist eine Förderquote auf bis zu 40 Prozent plus berechtigter Bonusprozentpunkte festgelegt.
- siehe auch:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html
1. Bürgschaftsprogramm – Individuelle Bürgschaft
- Kriterien:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige Freier Berufe sowie größere Unternehmen
- Finanzierungsform:
Bürgschaft - siehe auch:
https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/individuelle-burgschaften.html
2. Förderkredite für kurzfristigen Liquiditätsbedarf, Faktenblatt Hilfsangebote Corona
- Kriterien:
Unternehmen, KMU, Landwirtschaft
- Finanzierungsform:
Kredite, Bürgschaften
- siehe auch:
https://www.l-bank.de/artikel/ lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html
3. Liquiditätskredit Plus und Liquiditätskredit
- Kriterien:
Kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe (max. 500 Beschäftigte)
- Finanzierungsform:
Darlehen
- siehe auch:
https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/liquiditatskredit.html
4. Mezzanine Beteiligungsprogramm (Corona)
- Kriterien:
Start-ups und mittelständische Unternehmen mit Vorjahresumsatz: Max. 75 Mio. EUR
- Finanzierungsform:
Darlehen, Beteiligung
- siehe auch:
https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/mezzanine-beteiligungsprogrammbw.html
1. Bayernfonds
- Kriterien:
Stabilisierung von Wirtschaftsunternehmen, die sich durch die Corona-Pandemie in einem Liquiditätsengpass befinden
- Finanzierungsformen:
Bürgschaft oder Beteiligung
- siehe auch:
https://www.stmwi.bayern.de/bayernfonds/
2. Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern (Corona)
- Kriterien:
Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), die durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind
- Finanzierungsformen:
– Beteiligung
– Mezzanine / stille Beteiligungen
- siehe auch:
https://www.baybg.de/unsere-leistungen/eigenkapitalschild-mittelstand-bayern.html
3. Startup Shield Bayern (Corona)
- Kriterien:
Unterstützung von Startups und kleinen Mittelständlern, die durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind
- Finanzierungsformen:
– Beteiligung / Wandeldarlehen (Standard)
– Einzelfall: direkte Beteiligung
– Bei gleichzeitiger Beteiligung eines privaten Lead Investors: pari passu - siehe auch:
https://www.baybg.de/unsere-leistungen/startup-shield-bayern.html
4. Corona LfA-Schnellkredit (LS1)
- Kriterien:
Unterstützung von Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern, die im Zuge der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind
- Finanzierungsformen:
Kredit
100 % Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern, keine Risikoprüfung - siehe auch:
https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php
5. Corona-Schutzschirm-Kredit (CS5)
5.1. Corona-Schutzschirm-Kredit (CS6)
- Kriterien:
– Betriebe (bis 50 Mio Umsatz) und Freiberufler, die durch Corona-Krise in wirtschaftlicher Notlage sind (CS5)
– Betriebe (bis 500 Mio Umsatz) und Freiberufler, die durch Corona-Krise in wirtschaftlicher Notlage sind (CS6) - Finanzierungsformen:
Kredit
- siehe auch:
https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php
1. Coronahilfen für Start-ups / Berlin Mezzanine
- Kriterien:
Förderung der Unternehmenserweiterung, Stärkung der allgemeinen Aktivitäten eines Unternehmens oder Ausgleich von Liquiditätsengpässen
- Finanzierungsmaßnahmen:
Darlehen, in der Regel Mezzanine Mittel in Form von Nachrangdarlehen
- siehe auch:
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/coronahilfen-fuer-start-ups.html
2. Soforthilfe Gewerbemieten (Corona-Hilfe)
- Kriterien:
Finanzielle Unterstützung der besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen des Berliner Mittelstandes für den Erhalt ihrer Gewerbeflächen
- Finanzierungsmaßnahmen:
Zuschuss
- siehe auch:
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-gewerbemieten.html
3. Überbrückungs- und Sofortprogramme Berlin
- Kriterien:
Soforthilfen werden fortgesetzt und ausgeweitet: Senat beschließt Eckpunkte für weitere Überbrückungs- und Sofortprogramme im Gesamtvolumen von rund 1,8 Mrd. € – Bundesprogramme werden durch landesspezifische Hilfsprogramme in Höhe von 525 Mio. € ergänzt
- Finanzierungsmaßnahmen:
Zuschuss
- siehe auch:
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/ coronahilfe/corona-liquiditaetsengpaesse.html
4. Soforthilfe V (Corona)
- Kriterien:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige Freier Berufe.
(min. 11/max. 100 Beschäftigte)
- Finanzierungsmaßnahmen:
Zuschuss – Voraussichtlich noch bis 31.12.2020 möglich
“Soforthilfe V” auf einen Blick
– Tilgungszuschüsse zum KfW-Schnellkredit 2020 oder einem Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 bis zu 20% der Darlehenssumme
– Zuschüsse für betrieblichen Sach- und Finanzaufwand bis zu 25.000 EUR (in begründeten Ausnahmefällen auch darüber)
– ausschließlich digitale Anträge
- siehe auch:
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-v.html
1. Landesbürgschaft Brandenburg (mit Corona)
- Kriterien:
Die Höhe der Bürgschaft wird von dem Ministerium der Finanzen für den Einzelfall festgesetzt. Max. 90,00% - Finanzierungsmaßnahmen:
Bürgschaft - siehe auch:
https://home.kpmg/de/de/home/themen/2020/01/landesbuergschaften-brandenburg.html
2. Bürgschaft Klassik
- Kriterien:
Kreditbetrag bis 1,5 Mio. Euro, 80 Prozent Bürgschaft, Antrag über die Hausbank - Finanzierungsmaßnahmen:
Bürgschaft - siehe auch:
https://www.bbimweb.de/programme/buergschaft-klassik/
1. Überbrückungshilfe Bremen
- Kriterien:
Kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren, Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind
- Finanzierungsformen:
Zuschuss
- siehe auch:
http://www.bremen-innovativ.de/corona-info-ticker-fuer-unternehmen/
2. BBB Sonderprogramm – 2020
- Kriterien:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU.
- Finanzierungsformen:
Bürgschaft
- siehe auch:
http://www.buergschaftsbank-bremen.de/
1. BG-Aval! (mit Corona-Hilfe)
- Kriterien:
Kleine und mittlere Unternehmen
– Branchen: Handwerk, Dienstleistung, Handel, Filmwirtschaft
– Beschäftigte: Max. 249
- Finanzierungsformen:
Bürgschaft
- siehe auch:
https://www.bg-hamburg.de/produkte/bg-aval/
2. Corona Soforthilfe Hamburg – innovative Startups
- Kriterien:
Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten; Geschäftsführende Gesellschafter zählen zu den Mitarbeitern, Teilzeitkräfte sind in Vollzeitkräfte umzurechnen.Corona Soforthilfe – Modul innovative Startups (HCS InnoStartup) kann zusätzlich zur Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) genutzt werden.
- Finanzierungsformen:
Zuschuss
Achtung, das Programm ist geschlossen – Anträge waren nur noch bis 30.06.2020 möglich!
- siehe auch:
https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs-innostartup
3. Hamburg-Kredit Liquidität (Corona)
- Kriterien:
– Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer, Selbstständige und Angehörige Freier Berufe
– Sozialunternehmen, gemeinnützige oder Non-Profit-Organisationen und entsprechende Vereine
– Gewerbliche Wirtschaft, Freie Berufe und Landwirtschaft
- Finanzierungsformen:
Kredit, Bürgschaft
- siehe auch:
https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hkl
4. Corona Recovery Fonds (CRF) – Risikokapital
- Kriterien:
Innovative Startups und wachstumsorientierte kleine Mittelständler, dazu zählen z. B.
– technologisch innovative Startups
– junge, innovative Unternehmen mit nicht-technologischen Produkt-, Dienstleistungs-,
– Prozess- und Geschäftsmodellinnovationen
– sonstige wachstumsorientierte kleine Mittelständler
– Beschäftigte: Max. 50 - Finanzierungsformen:
Beteiligung, Venture- / Risiko-Kapital
- siehe auch:
https://innovationsstarter.com/corona-recovery-fonds/
1. Hessen Kapital mit Liquiditäts-Beteiligung
- Kriterien:
Gründer und mittelständische Unternehmen
- Finanzierungsformen:
Beteiligung
- siehe auch:
https://www.hessen-kapital.de/index.php/die-fonds
2. Express-Bürgschaft (mit Corona-Hilfen)
- Kriterien:
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe
- Finanzierungsformen:
Bürgschaft
- siehe auch:
https://bb-h.de/angebot/express-buergschaft/
3. Hessen-Mikroliquidität
- Kriterien:
– 3.000 Euro bis 35.000 Euro, keine banküblichen Sicherheiten
– Für Existenzgründende und junge Unternehmen, um ihre Finanzierungslücke zu schließen.
– Ergänzendes Darlehen für kleine Unternehmen und Soloselbständige, Liquiditätsbedarf durch die aktuelle Corona-Krise - Finanzierungsformen:
Darlehen
- siehe auch:
https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikrodarlehen
4. Liquiditätshilfe für KMU in Hessen
- Kriterien:
– bis 200.000 Euro, keine banküblichen Sicherheiten
– KMU und Freiberufler (keine Gründer)
- Finanzierungsformen:
Darlehen
- siehe auch:
https://www.wibank.de/wibank/liquiditaetshilfe/liquiditaetshilfe-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen-in-hessen-521692
1. BMV Liquidität 100 % (Corona)
- Kriterien:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige freier Berufe.Beschäftigte: Max. 249
- Finanzierunsformen:
Bürgschaft
- siehe auch:
https://www.buergschaftsbank-mv.de/buergschaft/programme/02_bmv_express_liquiditaet/
2. Vermeidung von Liquiditätsengpässen (Corona)
- Kriterien:
– Kleinst-, Kleine und Mittlere Unternehmen, Freiberufler
– Zulieferunternehmen von Unternehmen der Schiffbauindustrie
– Gewerbliche Wirtschaft, Kulturschaffende - Finanzierunsformen:
Kredit
- siehe auch:
https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/zuwendungen-zur-vermeidung-von-liquiditaetsengpaessen-aufgrund-der-corona-pandemie/antrag-auf-rueckzahlbare-corona-liquiditaetshilfen-fuer-zulieferer-der-schiffbauindustrie.html
1. Neustart Niedersachsen Investition (Corona)
- Kriterien:
– Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Haupterwerb
– Gewerbliche Wirtschaft, Automobilwirtschaft, Handwerk
- Finanzierunsformen:
Zuschuss
- siehe auch:
https://www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgr%C3%BCndung/Neustart-Niedersachsen-Investition/
2. Corona-Bürgschaft 100/10
- Kriterien:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freie Berufe (max. 249 Beschäftigte) - Finanzierunsformen:
Bürgschaft
- siehe auch:
https://www.nbb-hannover.de/fuer-kreditinstitute/buergschaftsprogramm-im-detail/corona-buergschaft-10010/
3. Bürgschaft – NBB classic
- Kriterien:
Kleine und mittlere Unternehmen, Freie Berufe, Existenzgründer
- Finanzierunsformen:
Bürgschaft
- siehe auch:
https://www.nbb-hannover.de/fuer-kreditinstitute/buergschaftsprogramm-im-detail/nbb-classic/
4. Niedersachsen-Schnellkredit (Corona)
- Kriterien:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige freier Berufe.
– Beschäftigte: Max. 10 - Finanzierunsformen:
Darlehen
- siehe auch:
https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedersachsen-Schnellkredit/
5. NBB Combi
- Kriterien:
In Zusammenhang mit der Beantragung eines Niedersachsen-Gründerkredites, eines Niedersachsen-Kredites Energieeffizienz
- Finanzierunsformen:
Bürgschaft
- siehe auch:
https://www.nbb-hannover.de/fuer-kreditinstitute/buergschaftsprogramm-im-detail/nbb-combi/

1. Gründerstipendium NRW
- Kriterien:
Natürliche Personen, Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten
- Finanzierungsformen:
Zuschuss
- siehe auch:
https://www.gruenderstipendium.nrw/
1. NRW.BANK.Infrastruktur (mit Corona-Hilfe)
- Kriterien:
– In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
– Unternehmen mit mehrheitlich (mind. 50 % bei Corona-Hilfe) öffentlichem Gesellschaftshintergrund,
– Angehörige der freien Berufe,
– private Investoren und
– als gemeinnützig anerkannte Unternehmen / Organisationsformen unabhängig von deren Träger (inkl. Kirchen). - Finanzierungsformen:
Darlehen
- siehe auch:
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKInfrastruktur-Corona/16032/nrwbankproduktdetail.html
3. NRW.Start-up akut (Corona-Hilfe)
- Kriterien:
Wandeldarlehen an Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in der Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate) vergeben, die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie (Corona-Krise, SARS-CoV-2, Covid-19) betroffen sind.
- Finanzierungsformen:
Darlehen
- siehe auch:
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/nrw-start-up-akut/16008/nrwbankproduktdetail.html
4. Sofort-Bürgschaft NRW
- Kriterien:
Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Existenzgründer
- Finanzierungsformen:
Bürgschaft
- siehe auch:
https://www.bb-nrw.de/de/leistungen/corona-hilfe/
5. NRW.Bank Universalkredit
- Kriterien:
Gewerbliche Unternehmen, Freie Berufe, Existenzgründer/-innen
- Finanzierungsformen:
Kredit
- siehe auch:
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKUniversalkredit/15260/nrwbankproduktdetail.html
1. Corona Soforthilfe Kredit RLP – Gemeinnützige Organisationen
- Kriterien:
für gemeinnützige Organisationen und Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Trägerschaft
– Kredithöchstbetrag von 800 TEUR pro Organisation
– Endkreditnehmerzinssatz fest 1,50% p. a.
– 100%ige Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut - Finanzierungsformen:
Darlehen
- siehe auch:
https://isb.rlp.de/606-corona-soforthilfe-kredit-rlp-gemeinnuetzige-organisationen.html
2. Bürgschaft Classic
- Kriterien: —
- Finanzierungsformen:
Bürgschaft
- siehe auch:
https://www.bb-rlp.de/fuer-unternehmen/produkte/buergschaft-classic/
1. Mittelstandshilfe Corona
- Kriterien:
Unternehmen und angehörige freier Berufe
- Finanzierungsformen:
Zuschuss
Achtung – Antragsfrist endete am 31.05.2020, die Bundesregierung bringt aber im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets weitere Corona-Hilfen auf den Weg. - siehe auch:
https://www.saarland.de/254842.html
2. Corona Kleinunternehmer Soforthilfe Saarland
- Kriterien:
Kleinere Unternehmen und Freiberufler (jeweils bis zu 10 Mitarbeiter) sowie Solo-Selbständige
- Finanzierungsformen:
Zuschuss
Achtung – Antragsfrist endete am 31.05.2020, die Bundesregierung bringt aber im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets weitere Corona-Hilfen auf den Weg.
- siehe auch:
https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/kleinunternehmer-soforthilfe/kleinunternehmer-soforthilfe_node.html
1. Corona Sofortkredit Saarland
- Kriterien:
Gewerbliche Unternehmen (insbesondere KMU) und freiberuflich Tätige
- Finanzierungsformen:
Kredit
- siehe auch:
https://www.sikb.de/sites/default/files/SIKB/Presse/3bb99723-3c88-435b-904c-299429fea1ab.pdf
1. Ausbildungszuschuss (Corona)
- Kriterien:
Betriebe, die nach dem Berufsausbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung ausbilden (Beschäftigte max. 250)
- Finanzierungsformen:
Zuschuss
- siehe auch:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18682-Richtlinie-Ausbildungszuschuss
2. Sachsen hilft sofort (Corona Hilfe)
- Kriterien:
Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleinstunternehmen
- Finanzierungsformen:
Darlehen, Zuschuss
- siehe auch:
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihrunternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.jsp
3. Mikrodarlehen
- Kriterien:
Für Existenzgründer sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase
- Finanzierungsformen:
Darlehen
- siehe auch:
https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-möchten-ein-unternehmen-gründen-oder-in-ihr-unternehmen-investieren/mikrodarlehen.pdf
4. GRW Sachsen Nachrangdarlehen
- Kriterien:
Kleine und mittlere Unternehmen (Beschäftigte: Max. 249) - Finanzierungsformen:
Darlehen - siehe auch:
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-unternehmen-gr%C3%BCnden-oder-in-ihr-unternehmen-investieren/nachrangdarlehen-gemeinschaftsaufgabe-(grw).jsp
1. Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
- Kriterien:
Stärkung der Investitionsbereitschaft von Unternehmen, durch ein vereinfachtes Verfahren bei Finanzierungen im kleinteiligen Kreditgeschäft - Finanzierungsformen:
Bürgschaft - siehe auch:
https://www.bb-mbg.de/index.php/fuer-kreditinstitute/leistungen-fuer-kreditinstitute
2. Sachsen-Anhalt Zukunft Darlehen (Corona Hilfe)
- Kriterien:
Kleine und Kleinstunternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe
- Finanzierungsformen:
Darlehen
- siehe auch:
https://www.ib-sachsen -anhalt.de/temp-ib-darlehen-fuer-kleine-unternehmen.html
3. Sachsen-Anhalt Zukunft Darlehen KMU / GU (Corona)
- Kriterien:
Kleine, mittere und große Unternehmen sowie Freiberufler (Beschäftigte: Max. 500) - Finanzierungsformen:
Darlehen
- siehe auch:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-darlehen-fuerkleine-mittlere-und-grosse-unternehmen
1. IB.SH Mittelstandssicherungsfonds
- Kriterien:
Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe
- Finanzierungsformen:
Darlehen
- siehe auch:
https://www.ib-sh.de/produkt/mittelstandssicherungsfonds/
2. IB.SH Härtefallfonds Mittestand (Corona)
- Kriterien:
Private Unternehmen (keine Beschränkung auf KMU), Natürliche Personen mit Gewerbeanmeldung
- Finanzierungsformen:
Darlehen
- siehe auch:
https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-haertefallfonds-mittelstand/
3. Sonder-Beteiligungsprogramm SH (Corona)
- Kriterien:
Start-ups und kleine Mitelständler
- Finanzierungsformen:
Beteiligung
- siehe auch:
https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/sonder-beteiligungsprogramm-s-h/
1. Corona 800-Kredit für KMU
- Kriterien:
Gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismusgewerbe, wirtschaftsnahe freie Berufe) Beschäftigte: Max. 249 - Finanzierungsformen:
Darlehen
- siehe auch:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Corona-Kredit